promoprofis

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung dieser Geschäftsbedingungen

(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der parkschilderprofis.ch c/o Real Promotions Spampinato , Gewerbestrasse 3, CH-5502 Hunzenschwil (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt) aufgrund von Bestellungen unserer Kunden über unseren Onlineshop oder auf andere Weise erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Konsument im Sinne des schweizerischen Rechts ist.

(2) Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(3) Alle Verträge mit dem Kunden werden ausschliesslich in deutscher Sprache geschlossen.

§ 2 Vertragsabschluss bei Bestellungen über unsere Webseite

(1) Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Webseite erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.

(3) Ihnen obliegt sicherzustellen, dass ihre uns mitgeteilten Personenstamm-, Versand- und ggf. Zahlungsdaten vollständig und korrekt sind.

(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail erhalten haben. Mit dieser E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mail erhalten Sie ihre Bestellinformationen sowie diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die Sie speichern und ausdrucken können. Auch später noch senden wir Ihnen diese Informationen gerne auf Anfrage zu.

§ 3 Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über unsere Webseite erfolgen

(1) Unsere Prospekte, Anzeigen, u.ä. dienen Informationszwecken und stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftragnehmer ein Angebot des Auftraggebers annimmt.

§ 4 Preise, Auftragsänderung, Rücksendekosten

(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Schweizer Franken und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Unsere Preise beinhalten innerhalb der Schweiz die Verpackung und den Versand. Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

(2) Werden vom Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.

(3) Wenn Sie von Ihrem von uns eingeräumten Widerrufsrecht (vgl. § 5 dieser AGB) Gebrauch machen, so haben Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

§ 5 Widerrufsbelehrung / Muster-Widerrufsformular

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (parkschilderprofis.ch c/o Real Promotions Spampinato) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 6 Ausschluss des Widerrufsrechts (§ 312g Abs. 2 BGB)

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie massgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

§ 7 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, ausser das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten keine Prüfungspflichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

§ 8 Lieferung und Lieferfristen, Selbstbelieferungsvorbehalt

(1) Vereinbarte Lieferfristen werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz der Auftragnehmers. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Massgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemässe Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus.

(2) Bei Lieferverzögerungen gerät der Auftragnehmer in Verzug, sofern er trotz Mahnung in Textform und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht liefert. Es gelten sodann die gesetzlichen Verzugsfolgen nach Art. 107 ff. OR, wobei aber Schadenersatzansprüche gemäss § 11 ausgeschlossen sind. Blosse Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur sofortigen Ablehnung einer Lieferung.

(3) Sofern der Kunde ein Fixgeschäft abschliessen möchte, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll (relatives Fixgeschäft), ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend bestätigt werden. Kommt es bei einem vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag, auf Verzicht der Lieferung oder er kann weiterhin die Lieferung verlangen; der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich in Schriftform über das gewählte Recht zu unterrichten. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird. Schadenersatzansprüche sind gemäss § 11 ausgeschlossen.

(4) Der Auftragnehmer ist zur Teillieferungen innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Auftragnehmer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehenden Verpackungs- und Versandkosten.

(5) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

(6) Wenn wir wegen einer Nichtverfügbarkeit einer Ware oder der Materialien die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren bzw. die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Wir können jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Lieferant die Ware oder das Material ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d.h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware oder des Materials bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuliess, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt. Wenn wir zurücktreten, erstatten wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen (ohne Zinsen) unverzüglich. Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben allfällige gesetzliche Rücktrittsrechte, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. wegen Unmöglichkeit).

§ 9 Versand

Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine nachträgliche Änderung auf Wunsch des Kunden (auch bezüglich der anfangs gewählten Lieferoption) muss, soweit tatsächlich noch möglich, als eine Vertragsänderung vereinbart werden, dabei fällt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr von CHF 10,00 (inkl. MwSt.) zzgl. etwaiger weiterer Kosten aus einer Änderung der Lieferoption an.

§ 10 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

(1) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äusserungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung (nach Wahl des Auftragnehmers entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung) verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 11 verlangen. Ein Recht auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.

(2) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden.

Dies gilt insbesondere bei:

geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Schilder innerhalb eines Auftrages,
geringfügigen Schneidtoleranzen

(3) Für Veränderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit er dies nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer haftet zudem nicht für normale Abnutzung.

(4) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt.

(5) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware in Textform und detailliert anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie.

(6) Die vorstehenden Ausschlüsse der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.

§ 11 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen (i) in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, (ii) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (iii) nach den Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes; (iv) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (v) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(2) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Hilfspersonen oder aus unerlaubter Handlung - ausgeschlossen.

(3) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das soweit rechtlich zulässig auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Hilfspersonen des Auftragnehmers.

§ 12 Eigentumsvorbehalt; Verrechnung; Zurückbehaltungsrecht

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums des Auftragnehmers mitzuwirken. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, sein Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen, sofern der Auftragnehmer eine solche Eintragung wünscht.

(2) Ein Recht zur Verrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Ausserdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(3) Befindet sich der Kunde dem Auftragnehmer gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

§ 13 Zahlung

(1) Sie können aus den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten wählen. Weitere Informationen stellen wir auf unserer Webseite zur Verfügung.

(2) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware schuldhaft unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von CHF 25,00 (netto) zu erheben. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt.

(3) Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, ausser es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen oder auf der Rechnung ist eine abweichende Zahlungsfrist aufgeführt.

(4) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

§ 14 Rechte Dritter und unerlaubte Inhalte

(1) Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den Ansprüchen der Dritten frei.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet vom Auftraggeber übermittelte Unterlagen auf Rechte Dritter oder eventuelle Verstösse gegen geltendes Recht zu prüfen. Dies ist alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftragnehmer behält sich allerdings das Recht vor, einen Auftrag nicht auszuführen soweit nach Einschätzung des Auftragnehmers:

die übermittelten Unterlagen oder die Erfüllung des Auftrags gegen Straf- oder sonstiges Recht verstösst
die übermittelten Unterlagen sexistischer Natur oder sonst sittenwidrig sind.

(3) Potentielle Gesetzesverstösse können zur Anzeige gebracht werden.

§ 15 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildgestaltungen, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.

(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Immaterialgüterrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schliessenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.

§ 16 Geheimhaltung

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.

§ 17 Daten und Auftragsunterlagen

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten, bzw. Personendaten, (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftragsgebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Der Auftraggeber steht für die Rechtmässigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei.

(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) für die Zwecke des Auftraggebers ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

(3) Im Übrigen richtet sich die Bearbeitung von personenbezogenen Daten bzw. Personendaten nach der Datenschutzerklärung des Auftragsnehmers.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Aarau. Wir sind zudem berechtigt, Sie vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

(3) Die vorstehende Rechtswahl- und/oder Gerichtsstandklausel gilt nicht, sofern und soweit Sie (i) Konsument im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung oder Verbraucher im Sinne einer anderen Rechtsordnung sind und (ii) Sie sich nach der einschlägigen Rechtsordnung zwingend auf die Anwendung eines anderen Rechts und/oder die Zuständigkeit eines anderen Gerichts berufen können.

(4) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Hunzenschwil, 12.05.2019